Repeater Inbetriebnahme TETRON Digitalfunk

Nach der positiven Zertifizierung darf der jeweilige Repeater im BOS Austria Digitalfunknetz ausschließlich für Gebäude- und Tunnelfunkanlagen, durch autorisierte Projektpartner, eingesetzt werden. Eine Inbetriebnahme von Repeatern im Netz muss jedoch vorab mit der für den BOS Austria Digitalfunk verantwortlichen Stelle des jeweiligen Bundeslandes abgeklärt werden.

Die Realisierung von Repeaterlösungen erfolgt auf Grund der Tatsache, dass sich Repeater als Netzelemente darstellen, über den im BOS Austria Digitalfunk eingeführten Systemänderungsprozess.

Sämtliche angestrebte Repeaterlösungen sind auch mit der Tetron Funknetzplanung (kurz: AFN) zu koordinieren und abzustimmen (Stichwort: Frequenzen, Standortreports). Von den Organisationen angestrebte Repeaterlösungen sind über die für den BOS Austria Digitalfunk verantwortlichen Stellen in den Bundesländern mit einem Systemänderungsantrag inklusive der ausgefüllten SR-TMO-Repeater Vorlage beim Informationsbüro Digitalfunk des Bundesministerium für Inneres (BMI) – digitalfunk@bmi.gv.at – einzubringen.

Nach der Fertigstellungsmeldung durch die für den BOS Austria Digitalfunk verantwortlichen Stellen des Bundeslandes erfolgt eine Kontrollmessung durch die AFN. Je nach Ausgang dieser erfolgt die Freigabe zur Nutzung der Anlage. Sollte bei der Pegelmessung eine Unterschreitung der RVS (Richtlinien für Betriebs und Sicherheitseinrichtungen) Empfehlung von -86dBm festgestellt werden, so wird seitens Tetron nur darauf hingewiesen.

Um eine störungsfreie Funktion der TMO Repeater Anlage zu gewährleisten, ist eine Entkopplung der Anbinde (Pickup)- und Versorgungsantennen von größter Wichtigkeit. Die Antennenisolation richtet sich nach den Vorgaben des Repeater Herstellers und muss nach derzeitigem Kenntnisstand rund 15dB größer sein als die eingestellte Verstärkung am Repeater. Bei diesem Wert und einer Repeater Verstärkung von 80dB muss somit die Isolation zwischen beiden Antennen mindestens 95dB betragen. Dabei ist der gesamte Pfad von Verstärkerausgang zu Verstärkereingang zu betrachten.

Die Einhaltung der Antennenisolation kann in der Planungsphase nur aufgrund von Erfahrungswerten abgeschätzt werden. Aufgrund der Vielzahl von Antennen und Strahlerkabeln, die in ausgedehnten Gebäudekomplexen zur Anwendung kommen, ist eine Rückkopplung auf die Anbindeantenne nur in seltenen Fällen ausgeschlossen. Die Entkopplung wird durch die AFN nach der Installation messtechnisch bei der Kontrollmessung überprüft, ggf. sind (bauliche) Anpassungen notwendig.

Eine ausreichende Antennenisolation kann durch verschiedene Maßnahmen erzielt werden, wie z.B.:

  • Hochgewinn-Antennen (Richtantennen) mit gutem Vor/Rückverhältnis als Einkoppelantennen,
  • Sorgfältige Positionswahl der Antennen zur Vermeidung von Reflexionen
  • Verwendung der geringst möglichen Verstärkung des Repeaters.

Sollten bei der Kontrollmessung doch Störungen (z.B.: Repeater zu Freifeld) auftreten, welche die Netzqualität beeinträchtigen darf der Repeater nicht in Betrieb genommen werden.

Die Kontrollmessung durch die AFN ist KOSTENLOS. Sollten jedoch weitere Messungen notwendig sein, sind diese KOSTENPFLICHTIG.

Weitere Einsätze der AFN, welche durch Störungen wie z.B. schwingende Repeater notwendig werden, sind ebenfalls KOSTENPFLICHTIG und werden in Rechnung gestellt.

Wurden die Messungen positiv abgeschlossen wird von der AFN ein Messprotokoll erstellt, welches an das Informationsbüro des BMI und die für den BOS Austria Digitalfunk verantwortliche Stelle des jeweiligen Bundeslandes übermittelt wird.

Zur Information: Will ein Dritter eine Funkanlage mit der, einem Bewilligungsinhaber (in diesem Fall BMI) bereits bewilligten/zugeteilten Frequenz ohne dessen Zustimmung betreiben, so ist dies „Schwarzfunkerei“ und wird mit einer Verwaltungsstrafe und der Beschlagnahme der Anlage durch die Funküberwachung geahndet.

Um dies zu vermeiden, muss der Bewilligungsinhaber der Frequenzen (BMI) für jede Anlage dem Betreiber ausdrücklich eine Genehmigung erteilen, diese in seinem Sinn betreiben zu dürfen. Dies wird durch die Einhaltung des Repeater Inbetriebnahme Prozesses – insbesondere durch den Systemänderungsantrag – gewährleistet.